Der Zivilschutz hat die Aufgabe, durch nichtmilitärische Maßnahmen insbes. die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zum Zivilschutz gehören insbesondere
- - der Selbstschutz
- - die Warnung der Bevölkerung
- - der Schutzbau - die Aufenthaltsregelung (z.B. Evakuierungen)
- - der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall)
- - Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.