Wahlkarten

Wahlkarte für Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Inland

Die Ausstellung einer Wahlkarte ist kostenlos.

Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht grundsätzlich dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben und in der Wählerevidenz bzw. das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Mit einer Wahlkarte können Wählerinnen/Wähler auch unabhängig davon ihre Stimme abgeben.

Eine Wahlkarte kann ab dem Tag der Wahlausschreibung beantragt werden und zwar von Wählerinnen/Wählern, die voraussichtlich am Wahltag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können (etwa, weil sie anderswo im Inland oder vorübergehend im Ausland sind oder das Haus nicht verlassen können) sowie Österreicherinnen/Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland.

Zuständige Stelle: Die Gemeinde, in der der Wahlkarten-Antragsteller im Wählerverzeichnis gelistet ist.

Ablauf: Eine Wahlkarte kann schriftlich oder mündlich (durch persönliches Erscheinen) bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Viele Städte und Gemeinden bieten Ihnen zudem die Möglichkeit, die Beantragung von Wahlkarten online mit Handy-Signatur oder mittels e-card mit Bürgerkartenfunktion zu erledigen. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Die Behörde prüft, ob die Person im jeweiligen Wählerverzeichnis geführt wird. Wird dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stattgegeben, wird sie zugesendet.

Es besteht auch die Möglichkeit der Beantragung einer automatischen Zusendung von Wahlkarten für Personen, die wegen eines körperlichen Gebrechens nicht in der Lage sind, ein Wahllokal zu besuchen.

Bei der Wahlkarte handelt es sich um ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel und das Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie eine Anleitung zur Ausübung der Briefwahl. Der Wahlkarte liegt ein Informationsblatt bei.

Die Versendung der Wahlkarten durch die Gemeinden erfolgt erst knapp drei Wochen vor dem Wahltag, sobald die amtlichen Stimmzettel gedruckt wurden.

Am Tag der Wahl können die Wähler mit der Wahlkarte in solchen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen, ihre Stimmen abgeben. Die Stimmabgabe mit der Wahlkarte kann aber auch mittels Briefwahl oder vor einer fliegenden Wahlkommission am Wahltag erfolgen. Bei der Stimmabgabe mittels Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte und ohne Beisein einer Wahlbehörde gewählt werden.

Achtung: Bei der Stimmabgabe im eigenen Wahllokal trotz der Beantragung einer Wahlkarte muss diese unbedingt mitgenommen werden!

Erforderliche Unterlagen:

• Bei persönlichem Erscheinen (mündlicher Antrag): ein Identitätsdokument (z.B. amtlicher Lichtbildausweis)

• Bei schriftlichem Antrag: glaubhafter Nachweis der Identität (z.B. durch Angabe der Passnummer, durch Vorlage der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde)

 

Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz für Auslandsösterreicher

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen – im Gegensatz zu Österreicherinnen/Österreichern mit Hauptwohnsitz in Österreich – einen Antrag stellen, um in die (Europa-)Wählerevidenz aufgenommen zu werden bzw. um darin zu verbleiben. Sie sind wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt bei Wahlen auf Bundesebene (Bundespräsidentenwahl, Nationalratswahl, Europawahl), Volksbefragungen und Volksabstimmungen.

Voraussetzungen: Neben der Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz ist auch die rechtzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Stimmabgabe im Ausland erforderlich.

Zuständige Stelle: die Gemeinde (Wählerevidenzgemeinde)

Erforderliche Unterlagen:

• Antrag "Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz – Antrag auf Eintragung (Verbleib) für Auslandsösterreicher"

• Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Kopie des Reisepasses)

Gleichzeitig mit der Eintragung in die Wählerevidenz kann mit demselben Formular auch die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz beantragt werden.

Zuständig