Solar-, Photovoltaik-, Wärmepumpenförderung

Die Marktgemeinde Hürm gewährt Förderungen für Solaranlagen, Wärmepumpenanlagen bzw. Photovoltaikanlagen.
Eine Doppelförderung aus Gemeindemitteln ist nicht möglich.

Für Einbauten in bestehende Wohngebäude bzw. bis 31.12.2001 genehmigte Bauten beträgt die Förderung 10 % der anerkannten Errichtungskosten je Anlage und wird begrenzt für alle Anlagen mit € 218,--.

Für Neubauten ab 1.1.2002 werden auf Grund der Förderrichtlinien vom 5.6.2001 ÖKO-Punkte für div. Einbauten, wie z.B. Wärmepumpen, passive Solarenergienutzung, usw. vergeben (1 Ökopunkt € 50,--,  max.  € 500,--). Eine Liste für die Vergabe von Ökopunkten liegt im Gemeindeamt auf.

Dem Ansuchen sind die Originalrechnungen u. Originalzahlungsbelege beizulegen. Baubewilligung bzw. Bauanzeige ist erforderlich!