Lehrlingsförderung


Betriebe im Gemeindegebiet, die Lehrlinge ausbilden, können eine Rückvergütung der bezahlten Kommunalsteuer für Lehrlinge erhalten.
Die Förderung beträgt 50 Prozent der bezahlten Kommunalsteuer abzüglich des Verbandsbeitrages. Die Förderungsanträge sind bis spätestens Ende Februar des Folgejahres im Gemeindeamt zu stellen.
 

Wirtschaftskammer Österreich