Grundsteuer - Befreiung

Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt.
Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens:

Folgende Beilagen sind erforderlich:

Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der NÖ Bauordnung für NÖ

Vorlage einer Bestätigung der NÖ Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes 

gemeindeamtliche Bestätigung über Wohnsitz und Grundstücksgröße

Kopie Bauplan

Das Ansuchen ist an den Gemeindeverband für Abgabeneinhebung u. Umweltschutz in Mank zu stellen.