Gemeindewohnbauförderung


Die Gemeindewohnbauförderung beträgt bei Fertigstellung des Rohbaues samt Dacheindeckung für Neubauten ab 1.1.2011:
bei einer Grundstücksfläche
bis 700 m² 20% ,
bis 900 m² 15%,
bis 1100 m² 10%,
über 1100 m² wie bisher 0%
der bezahlten Aufschließungsabgabe, jedoch max. € 1.700,-.

Die Gemeindewohnbauförderung bei Fertigstellung:
innerhalb von 6 Jahren nach grundbücherlicher Eintragung: € 500.

Zusätzlich werden für div. Einbauten, wie z.B. Wärmepumpe, passive Solarenergienutzung, usw. ÖKO-Punkte lt. Gemeinde-Ökorichtinien vergeben .
1 ÖkoPunkt = € 50,--, max. € 500,--.
Eine Liste für die Vergabe von ÖKO Punkten liegt im Gemeindeamt auf.
 
Die Auszahlung von Förderungen je ÖKO-Punkt wird auch bei nachträglichen Einbauten bzw. Errichtungen ausbezahlt.

Die Auszahlung der GWBF wird jedoch nur dann genehmigt, wenn die Förderungswerber bzw. Bauwerber ihren ordentlichen Wohnsitz in der Marktgemeinde Hürm haben, oder zweifelsfrei bekunden, dass sie in der Marktgemeinde Hürm nach Fertigstellung der Wohnung ihren ordentlichen Wohnsitz gründen werden. Treten 2 Personen als Bauwerber auf, ist die Anmeldung beider Personen mit Hauptwohnsitz erforderlich um in den Genuss der gesamten Förderung zu kommen, ansonsten anteilsmäßig.