Ausstellung Reisepässe und Personalausweise

Reisepass

Seit 2018 nimmt die Marktgemeinde Hürm auch Anträge für die Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen entgegen. Voraussetzung dafür ist ein aufrechter Wohnsitz des Antragstellers im Gemeindegebiet.

Bitte beachten Sie, dass alle Anträge zur Druckfreigabe an die Bezirkshauptmannschaft Melk übermittelt werden müssen. Dadurch verzögert sich die Ausstellung des Reisedokuments im Wege der Gemeinde um ca. 1 Woche. Daher bitten wir Sie, für die Ausstellung Ihres Passes 2-3 Wochen einzurechnen. Expresspässe können weiterhin nur bei der BH beantragt werden.

Mitzubringen sind ein aktuelles Passfoto sowie der alte Reisepass bzw. Personalausweis. Bei der erstmaligen Beantragung werden neben dem Passfoto auch Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und gegebenenfalls eine Heiratsurkunde benötigt. In Ausnahmefällen können noch weitere Unterlagen zur Antragstellung notwendig sein, Informationen dazu erhalten Sie jederzeit im Gemeindeamt.

Bei einem Kinderpass (bis 12 Jahre) muss das Kind persönlich anwesend sein.                       

Bis 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.

Bitte kontaktieren Sie uns unbedingt vor eine Reisepassantrag/Personalausweisantrag telefonisch oder per Mail! 



12.06.2023