Anzeige eines Sterbefalles

Voraussetzungen: Die Totenbeschau wurde bereits durchgeführt. Die Anzeige muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen. 

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
  • Meldenachweis des Verstorbenen
  • amtlicher Lichtbildausweis des Anzeigenstellers

Die Anzeige und die Todesbestätigung für die Sozialversicherung ist gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt die Bundesgebühr € 7,20. Die Bundesverwaltungsabgabe beträgt € 2,10.