Seitens der Gemeinde möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2020“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit verschickt wird, besonders auf diese Mitteilung.
Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.
Bitte bringen Sie diesen personalisierten Abschnitt sowie unbedingt auch einen Lichtbildausweis zur Wahl ins Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung.
Wahlzeiten:
Wahlsprengel 1: Nö Mittelschule Hürm, Kirchenplatz 8: 7.30 – 14.00 Uhr
Wahlsprengel 2: Volksschule Hürm, Kirchenplatz 6: 7.30 – 12.00 Uhr
Wahlsprengel 3: FF-Gebäude Inning, Inning 46: 7.30 – 12.00 Uhr
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, haben Sie folgende Möglichkeiten eine Wahlkarte für die Briefwahl zu beantragen:
Jederzeit persönlich im Gemeindeamt während der Öffnungszeiten
oder schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert bzw. elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at und auf unserer Homepage www.huerm.gv.at Ihre Wahlkarte beantragen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass für alle schriftlich gestellten Anträge die Zustellung der Wahlkarte mittels eingeschriebener Briefsendung und nachweislich (RSB) auf Ihre angegebene Zustelladresse erfolgen muss.
Nutzen Sie daher wenn möglich, die persönliche Beantragung/Abholung der Wahlkarte im Gemeindeamt!
Wahlkartenantrag mit Vollmacht zur Abholung
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. Jänner 2020 24 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24.01.2020, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 24.01.2020, 12:00 Uhr möglich.
Wählen mit Wahlkarte:
Vor dem Wahltag:
· Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26.01.2020 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen
Am Wahltag:
· durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde,
· oder Sie können Ihre unterschriebene Briefwahlkarte in Ihrem Wahlsprengel bis zum Schließen des Wahllokales abgeben oder durch Boten überbringen lassen